Der Thüringer Tourismus heißt Sie auch in den schwierigen Zeiten der Corona Pandemie herzlich Willkommen.
Touristische Reisen in Thüringen sind unter Beachtung der gültigen Regelungen möglich. In weiten Teilen des öffentlichen Lebens gilt aktuell die 2G Regeln dazu zählen unter anderem die Gastronomie, sowie touristische Übernachtungen und Kultureinrichtungen. Viele Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder und Saunen sind aktuell geschlossen. Für Ungeimpfte und nicht genesene Personen gilt aktuelle eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Alle Maßnahmen in der Übersicht finden Sie unter corona.thueringen.de.
Für die Planung Ihrer Reise empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Gastgeber oder Ihrer Destination zu informieren.
Gern stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung - beachten Sie jedoch bitte, dass auch wir keine Informationen haben, die über die offizielle Datenlage hinausgehen.
Gemeinsam für unbeschwertes Reisen - FAQ
Was ist für eine Rennsteigwanderung zu beachten?
Die Wanderung und Bewegung an der frischen Luft fördert die Gesundheit das Immunsystem. Einer Rennsteigwanderung steht grundsätzlich nichts im Weg. Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen (Abstand halten, Hygieneregeln, Alltagsmaske, Kontaktbeschränkung). Für die Beherbergung und Gastronomie sind die Regelungen der jeweiligen Landkreise und Städte zu beachten. Der Rennsteig berührt insgesamt 11 Landkreise und kreisfreie Städt. In allen Orten sind Gastronomie und Beherbergung aktuell wieder möglich. Bitte informieren Sie sich vorab, bei den jeweiligen Betrieben nach den aktuellen Öffnungszeiten und gültigen Einschränkungen. Eine Liste aller Gastbetriebe entlang des Rennsteigs finden Sie hier
Sind die Unterkünfte, Gaststätten und Imbisse im Thüringer Wald geöffnet?
Für touristische Übernachtungen, für den Besuch von Gaststätten, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen ist in der Basiswarnstufe (Basiswarnstufe 1 = niedriges Infektionsgeschehen) kein negatives Testergebnis, Impf- oder Genesennachweis nötig. Derzeit gilt diese Warnstufe in fast allen Gebieten Thüringens. Ab Warnstufe 1 treten zusätzliche Maßnahmen in Kraft, z.B. Zutritt zu Gastbetrieben nur mit gültigem Coronatest, Impf- oder Genesennachweis. Eine Liste aller Gastbetriebe entlang des Rennsteigs finden Sie hier
Sind die Rennsteighäuser geöffnet?
Derzeit sind die Rennsteighäuser in Tambach-Dietharz (Neue Ausspanne), Masserberg, Neuhaus und Brennersgrün (Spechtsbrunn) für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Rennsteighäuser Oberhof und Schmiedefeld a.R. sind derzeit geschlossen.
Welche Sicherheitsmaßnahmen sind zu berücksichtigen?
Bitte denken Sie an die allgemein gültigen AHA Regeln: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmaske tragen. Die Regeln und Hinweise im Detail finden Sie hier. Je nach Öffnungsschritt / Öffnungsstufe gelten für den Besuch von Hotels, Gastronomie, Freizeitbetrieben etc. die Verpflichtungen der Kontaktpersonennachverfolgung sowie Testungen der Besucher. Weiteres dazu in der Übersicht der Öffnungsschritte oder direkt bei dem jeweiligen Betrieb / der jeweiligen Einrichtung.
Gibt es eine Registrierungspflicht /Meldepflicht für Touristen?
Für Inlandstouristen gibt es keine Meldepflicht. Wer aus dem Ausland einreist, muss die geltende Einreiseverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit beachten. Damit verbunden ist eine digitale Einreiseanmeldung. Einreiseverordnung
Wo kann ich mich in Thüringen kostenlos testen lassen?
In allen Thüringer Städten gibt es mindestes ein Testzentrum. Die Liste der Testzentren finden Sie hier. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Schnelltestzentren und mobilen Testzentren in den Landkreisen und Städten. Die Übersicht dazu finden Sie bei dem jeweiligen Landratsämtern und Stadtverwaltungen.
Wo kann ich mich darüber hinaus informieren?